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- Strukturtyp
- Handschrift
- Titel
- Verordnung des Oberhofbau- (und Garten-) Departements bezüglich Einstellung von Tagelöhnern in den Königlichen Gärten. o.D.
- Erscheinungs- oder Entstehungsort
- Hannover
- Erscheinungs- oder Entstehungsjahr
- 1828
- Datierung
- circa 1828
- Umfang
- 4 S.
- 324 x 197 mm
- Material
- Papier
- Physische Beschreibung
- S. 1-2, 3-4 unbeschrieben; gedruckt
- Inhaltliche Information
- 1. nur gesunde starke Leute, möglichst nicht über 30 Jahre; 2. nur Leute, die sich zuvor nichts zu Schulden kommen ließen; 3. Tagelöhnern, die nicht fleißig sind, unwillig, etwas entwendet haben etc. soll beim ersten Mal der Tageslohn einbehalten werden, beim wiederholten Mal droht Entlassung; 4. Alte, langgediente Tagelöhner sind zu bevorzugen; 5. Tagelöhner, die wegen anderwärts besseren Verdienstmöglichkeiten den Dienst verlassen, dürfen nicht mehr eingestellt werden; 6. Von einer Familie können maximal nur 2 Personen angenommen werden.
- Provenienz
- Wendland, Familie
- Signatur
- Noviss. 452,2,5,11
- Sammlung
- Handschriften
- Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen.Nachlass Hofgärtnerfamilie Wendland
- Persistente URL
- https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00056652
- GWLB-CiXbase

- Lizenz
- No Copyright - Public Domain Marked
- Sprache
- dt./ /Druck
