Teutschen Fürsten-Stats Anderer Theil. Von der Regierung und Verfassung eines Landes und Fürstenthums/ in geist- und weltlichem Stande.
Strukturtyp
Kapitel
Titel
Cap. V. Von der Administration und Verwaltung des weltlichen Regiments/ nach vorher gesetzter Masse/ wie solche dem Landes-Herrn oblige/ und er darzu Räthe und Diener habe.
Strukturtyp
Kapitel
Titel
Cap. VI. Von Bestellung einer Rathstuben/ oder der Cantzler und Räthe/ und der Cantzeley.