Teutschen Fürsten-Stats Anderer Theil. Von der Regierung und Verfassung eines Landes und Fürstenthums/ in geist- und weltlichem Stande.
Strukturtyp
Kapitel
Titel
Cap. XII. Von der Verwaltung und Führung des geistlichen Regiments/ was ein Landes-Herr selbst hierbey in acht nehme und verrichte/ und wie er darzu ein Geistlich oder Kirchen-Consistorium bestelle.
Strukturtyp
Kapitel
Titel
Cap. XIII. Von Bestellung und Beschaffenheit der Kirchen-Aempter.