Teutschen Fürsten-Stats Erster Theil. Von Beschreibung eines Landes und Fürstenthums insgemein/ und nach seiner sichtbaren und äusserlichen Beschaffenheit. Nothwendiger Vorbericht von Beschreibung eines Landes oder Fürstenthums.
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Kapitel
Titel
Cap. IV. Von denen Leuten und Inwohnern des Landes/ und deroselben Eigenschafften.