III. Taxbestimmungen des Postvereins für Briefpost-Sendungen, gültig für ganz Deutschland mit Ausnahme der Herzogthümer Lauenburg und Holstein.
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IV. Taxe für Briefe nach einigen außerdeutschen Ländern.
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V. Verzeichniß derjenigen Orte, wohin die Correspondenz von Hannover distribuirt wird, und bei welchen die Verwendung von Frankomarken von Hannover aus unzulässig ist.
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I. Abgang und Ankunft der Züge, erfolgt bis auf Weiteres nach dem Fahrplan vom 16. November 1857.