https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00057189/00057189.xml
- Strukturtyp
- Handschrift
- Titel
- Verleihung des Titels "Gartenmeister". 1824
- Sonstige Person
- Wendland, Heinrich Ludolph
- Erscheinungs- oder Entstehungsort
- Hannover
- Erscheinungs- oder Entstehungsjahr
- 1824
- Datierung
- 1824
- Umfang
- 12 S.
- Material
- Papier
- Inhaltliche Information
- Enthält Resolution, Mitteilungsschreiben über Gehalterhöhung, nähere Auführungsbestimmungen dazu. Vgl. Lebensgeschichte (Noviss. 452,2,8) S. 49: "Den 14. Sept. 1824 wurde mir der Titel als Gartenmeister mit 100 Taler Zulage erteilt, ich entschloss mich zu heiraten, und war denn die Hochzeit auf meiner Frau ihren Geburtstag den 4. November festgesetz und in Volpriehausen vollzogen...."Enthält Resolution, Mitteilungsschreiben über Gehalterhöhung, nähere Auführungsbestimmungen dazu. Vgl. Lebensgeschichte (Noviss. 452,2,8) S. 49: "Den 14. Sept. 1824 wurde mir der Titel als Gartenmeister mit 100 Taler Zulage erteilt, ich entschloss mich zu heiraten, und war denn die Hochzeit auf meiner Frau ihren Geburtstag den 4. November festgesetz und in Volpriehausen vollzogen...."
- Provenienz
- Wendland, Familie
- Signatur
- Noviss. 452,2,5,7
- Sammlung
- Handschriften
- Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen.Nachlass Hofgärtnerfamilie Wendland
- Persistente URL
- https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00057189
- GWLB-CiXbase

- Lizenz
- No Copyright - Public Domain Marked
- Sprache
- dt.
- Strukturtyp
- Abschnitt
- Titel
- Nähere Ausführungen zur Ernennung zum tit. Gartenmeister, Gehaltserhöhung sowie sonstige Vergünstigungen. 1824
- Sonstige Person
- Wense, Adolph August Friedrich von der
- Inhaltliche Information
- Datierung: 14.09.1824
- Weitere Informationen
- Datierung: 14.09.1824
- Umfang: 4 S.
- Maß: 321 x 200 mm
- Signatur: Noviss. 452,2,5,7,3
- physische Beschreibung: S. 1-2, 3 unbeschrieben, 4 Anschrift und Siegel; urprünglich mehrfach gefaltet
- Das Oberhofbau- und Gartendepartement setzt H.L. Wendland davon in Kenntnis, dass seine Ernennung zum titulierten Gartenmeister "in den Verhältnissen in welchen er zu seinem Vater und dem Gartenmeister Mertens steht, in nichts [verändert], und es bleibt bey der bisherigen Verfassung." Die Gehaltszulage von 100 Talern jährlich betr. "versteht [es] sich jedoch von selbst, daß diese ihm bewilligte Zulage wegfällt, wenn derselbe zu einer höheren Besoldung heraufrückt." Außerdem werden dem Gartenmeister noch 3 Klafter Hlz und 300 Törfe bewilligt Im Fall seiner Verheiratung kein Anspruch darauf, "daß er zu seinem Gebrauch einen Herrschaftlichen Tagelöhner es sey derselbe eine Manns oder Frauens Person sich bedient, vielmehr ist es die Absicht, diesen allgemeinen eingerißenen Misbrauch nach und nach ganz abzuschaffen."
